Zusammen mit unseren fachkompetenten Therapeuten erarbeiten Sie die richtigen Lösungen für Ihre Gesundheit. Unsere therapeutische Arbeit ist gekennzeichnet durch individuelle und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Therapieprogramme. Sie erhalten hier einen Überblick über unsere Behandlungsmöglichkeiten.
entsprechend den Vorgaben der Krankenkassen:
Manuelle Therapie (incl. CMD-Cranio-Mandibuläre-Dysfunktion)
(Kaltenborn - Evjenth - Konzept)
Krankengymnastische Einzelbehandlungen
(nach den Prinzipien von Robin Mc Kenzie, Dr.Brügger, Behandlungen im Schlingentisch, Extensionsbehandlungen,
Dreidimensionale Skoliosebehandlung (n. Katharina Schroth)
Somatic education (n. Prof. Thomas Hanna)
(Jürgen Rohmann, PT, freier Mitarbeiter)
Krankengymnastik auf neurophysiologischer Basis
(nach Bobath, nach PNF)
Klassische Massagetherapie
(Friktionsmassagen, Bindegewebsmassagen)
Manuelle Lymphdrainage
(mit komplexer physikalischer Entstauungstherapie)
Fangopackungen
Heißluftbehandlungen
Eisbehandlungen
Elektrotherapie
(Jontophorese, diadynamische Ströme, Interferrenzstrom, TENS, Ultraschallbehandlungen)
Medizinische Trainigstherapie
(Zulassung der gesetzlichen Krankenkassen für
„Krankengymnastik an Geräten”)
Zulassung bei allen Krankenkassen
Behandlungen nur nach ärztlicher Verordnung
Unsere individuellen Leistungen:
(keine Leistungen der Krankenkassen !)
Grundsätzlich haben wir Physiotherapeuten aber in den letzten Jahren ein immer größer werdendes Problem:
Die gesetzlichen Krankenkassen, bzw. deren Prüfzentren, legen den Heilmittelkatalog, und damit die entsprechende Verordnung Ihres Arztes, akribisch aus.
Das bedeutet, dass uns bei der Ausführung Ihrer Verordnung strengste Vorgaben gemacht werden, an die wir und -punktgenau- halten müssen.
Leider eröffnet sich für uns manchmal dadurch die Problematik, dass wir Therapieformen beherrschen, die wir aber im eng gesteckten Rahmen der gesetzlichen Vorgaben nicht anwenden können. Wir bitten ausdrücklich um Verständnis, dass wir diese dann auch nicht im Rahmen einer "Heilmittelverordnung im Bereich der gesetzlichen Krankenkasse" anwenden dürfen.
Beispiele:
Massage statt einer verordneten aktiven Krankengymnastik
Osteopathie statt Krankengymnastik
ganz profan: Fango statt Heißluft, etc.,etc.,etc.