Wissenswertes von A bis Z

Bereits vor Ihrem ersten Praxisbesuch helfen wir Ihnen bei den wichtigsten Fragen, die es rund um Ihre Therapie zu klären gilt. Im Folgenden finden Sie Wissenswertes zu unserer Praxis und zum Therapieablauf.

Ersttermin: Was Sie mitbringen sollten

Idealerweise bringen Sie sportliche und bequeme Kleidung mit. An die Verordnung Ihres Arztes für physiotherapeutische Behandlungen sollten Sie ebenso denken wie an eventuell vorhandene Röntgenaufnahmen.

Zur Beachtung bei einem Kassenrezept

 

Wir werden, und müssen, lt. einem Urteil des Bundessozialgerichtes, Verordnungen im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen, auf das Genaueste prüfen. Sollte sich herausstellen, dass die Verordnung nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht, müssen wir darauf bestehen, dass Sie diese Verordnung richtig stellen lassen.

 

Die Leistungspflicht Ihrer Krankenkasse besteht ausschließlich bei einem korrekten Rezept. Die Kassen weigern sich, sollte auch nur ein Buchstabe nicht korrekt angegeben sein, diese Rezepte zu vergüten.

 

Diese Prüfpflicht wurde uns auferlegt. Sie stellt natürlich wieder einmal eine zusätzliche Verwaltungsarbeit dar, die wir eigentlich lieber in Ihre Behandlungszeit investieren würden.

 

Ein Tipp:

lassen Sie uns Ihre Verordnung im Vorfeld zur Prüfung zukommen.

Damit ersparen wir uns alle böse Überraschungen beim ersten Termin.

 

Wichtigstes Kriterium im gesetzlichen Krankenkassenbereich:

Zwischen Ausstellungsdatum und erstem Behandlungsdatum dürfen nicht mehr als 28 Tage liegen, ansonsten ist die Verordnung ungültig, ausnahmslos.

Bei Berufsgenossenschaften beträgt diese Frist sogar nur 14 Tage.

 

Ebenfalls von größter Wichtigkeit:

Ein Kassenrezept darf nicht länger als 14 Tage unterbrochen werden, danach verliert es seine Gültigkeit. Die Gründe für eine Unterbrechung sind nicht relevant. 

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