Wir lieben Transparenz.
.....unsere Preise sind nicht aus der Luft gegriffen. Bis 2018 orientierten wir uns an den Erstattungslisten von bekannten deutschen Versicherungen, die Sie im Downlodbereich (beispielhaft) auch einsehen können.
Ab 1.4.2019 sind unsere Privatpreise so festgelegt, wie es die privaten Krankenversicherungen seit Jahren argumentieren:
Beihilfepreis + 20 - 30 % = Privatpreis.
Seit 1.1.2023 haben wir um den Fakror erhöht, den die Krankenkassen (im gesetzlichen Bereich!) vorgegeben haben. Das spiegelt aber nicht einmal die Inflationsrate wieder.
Somit können wir sicher behaupten: mit unserer Preisgestaltung bewegen wir uns in einem sehr moderaten Bereich
Wie kommt es aber überhaupt zur Preisgestaltung in der Physiotherapie?
........ein ewiges Thema, vor allem aber seit dem sich die gesetzlichen Krankenkassen endlich einmal dem Druck, auch aus der Politik, beugen mussten und nach Jahren der Enthaltsamkeit endlich mal etwas „nachgebessert“ haben.
Auch bei den Beamten hat sich etwas getan, was sich zwangsläufig nun auch auf die Preisgestaltung bei den Privatkassen auswirken wird.
Gesetzliche versicherte Patienten:
gesetzlich Versicherte müssen eine Rezeptgebühr bezahlen, die sich aus einer Zuzahlung von 10 Euro pro Rezept und einem prozentualem Anteil aus der Verordnung errechnet........für eine Verordnung von 6 x Krankengymnastik werden hier ca. 22 Euro fällig.
Beihilfe versicherte Patienten (und ähnliche):
Man glaubt es kaum, Vater Staat läßt unsere Staatsdiener offensichtlich im Regen stehen. Seit Jahren hinken die beihilfefähigen Höchstbeträge der realen Entwicklung hinterher. Für unser Beispiel Krankengymnastik bedeutet dies einen beihilfefähigen Höchstbetrag von derzeit 25,70 Euro.
Das bedeutet schlicht und ergreifend, dass diese Erstattung unter dem Preis der gesetzlichen Krankenversicherung liegt.
Der Innenminister, als Dienstherr, hat eine Erhebung durchgeführt und festgestellt, dass die Beihilfe für einen Preis gilt, der im „Normallfall“ bedeutet, dass dieser ca. 20% höher ist als die Beihilfe. Somit sollen die Beamten nicht besser gestellt sein, als der „normale“ Kassenpatient, denn diesem wir ja ebenfalls eine Selbstbeteiligung von ca. 20% zugemutet.
Dies hat das Innenministerium selbstverständlich auch auf einer Informationsseite für seine Beamten veröffentlicht:
alternative Quelle:
Privat versicherte Patienten
Hier wird es jetzt erst richtig interessant.
Zum Einen deshalb, weil man sich nicht oft genug mit der Thematik auseinandersetzen kann: für einen geringeren Monatsbeitrag gibt es keinen Vollversicherungs-Vertrag. Es ist Augenwischerei wenn man seinem Versicherer glaubt: wir reduzieren bei gleichem Beitrag durch einen besseren Tarif ihre monatlichen Kosten.
Der Vollversicherungsvertrag der DKV, den wir beispielsweise auf unserer Webseite zur Verfügung gestellt haben wurde, wohl offensichtlich vorausschauend bzgl. der Beihilfeentwicklung, nach unten korrigiert. (Plötzlich wurden aus 26,00 Euro Erstattung nur noch 23,50 Euro, obwohl das Datenblatt das wir benutzt haben seit Jahren unverändert existierte)
Die Versicherungen haben sich seit Jahren auf die Argumentation zurückgezogen, dass sie die Beihilfepreise als Grundlage Ihrer Vollversicherungs-Erstattung ansehen, plus einen Zuschlag von 20 – 30 %.
Wohlgemerkt für einen Vollversicherungsvertrag, Bei beitragsreduzierten Verträgen zog man sich auf die Erstattung auf Beihilfeniveau zurück.
Im Übrigen, meine eigene Versicherung erstattet in meinem Vollversicherungs-Vertrag (Mail kann gerne bei mir eingesehen werden):
Stand 2019:
gesetzliche Erstattung x 1,8-facher Satz.
Bedeutet: KG (gesetzlich) = 19,60 € x 1,8 = 35,28 € (Alte Oldenburger)
Diese Argumentation vertritt im Übrigen auch unser Berufsverband (siehe Aushang).
Die Preisgestaltung in unserer Praxis folgt somit einem ganz einfachem Modell, wir nehmen kulanterweise den untersten Wert. (20% auf-/ abgerundet)
Somit lag unser Preis für eine krankengymnastische Behandlung (die anderen Verordnungen folgten analog)
Beihilfepreis: 25,70 + Zuschlag 20 %
Gesamtpreis 31,00 Euro (gerundet) (Stand 2019)
daraus leitet sich ab:
2020 + 3% 32,00 Euro
2021 + 3% 33,00 Euro
2022 + 3% 34,00 Euro
2023 + 6%. 36,00 Euro............und 6%b sind somit weit unter der Inflationsrate
Alleine an dieser Preisgestaltung sieht man, dass evtl. Einlassungen Ihrer Versicherung: „Ihr Physiotherapeut ist zu teuer, bitte sprechen Sie mit ihm“, aus meiner Sicht vollkommen jeglicher Argumentation entbehren.
Unsere Preise sind nicht "aus der Luft gegriffen", oder gar, wie einige Versicherer unseren Patienten glauben machen wollen, würden wir eine unangemessene Vergütung verlangen.
Niedrigere Erstattungen resultieren meist aus einem Versicherungsvertrag, der einen niedrigeren monatlichen Beitrag als Grundlage hat, oder aber dass Versicherungen, aus welchen Gründen auch immer, die Leistungen im Heilmittelbereich von sich aus beschränken. (meist dokumentiert mit einer "versicherungsinternen Heilmittelliste")
Beides kann aber keine Grundlage über die Diskussion unserer Preisgestaltung sein, die einerseits absolut ortsüblich ist, andererseits seit mehreren Jahren stabil auf dem heutigen Niveau verweilt.
Bei Erstattungsproblemen verweisen wir gerne auf die Seite www.privatpreise.de.
Meiner Meinung nach sind Einlassungen der Versicherer sogar unlauter, denn es wird Ihnen suggeriert Physiotherpeuten würden überhöhte Preise verlangen, was jeglicher Grundlage entbehrt.......siehe oben.
Insofern vertrete ich auch die Meinung:
Die Preisgestaltung bei den Physiotherapeuten ist nicht frei. In den vergangenen 15 Jahren wurden uns seitens der privaten Krankenversicherungen sogar Fesseln angelegt, die wir nicht loswerden konnten, denn die Versicherungen saßen einfach am längeren Hebel. Ihren Versicherungsnehmern haben sie suggeriert, "Ihr Physiotherapeut" ist zu teuer, und haben 15 Jahre die gleiche Berechnungsgrundlage (den Beihilfesatz) verwendet.
Nun sind wir aber sehr gespannt, was den Versicherungen 2023 einfällt um Ihnen zu erzählen unser Preis sei zu hoch...........schließlich haben wir ihn so berechnet, wie die Versicherungen es letztes Jahr noch wollten.
Bleiben Sie wehrhaft.......
Ihr Bernd Weiß