Informationen für gesetzlich versicherte Patienten

Transparente Einblicke in Verordnungen, Behandlungszeiten und Leistungen

Sehr verehrte Patientinnen und Patienten,

Immer wieder hören wir von Patientenseite Aussagen wie:

„Als Kassenpatient bekommt man sowieso nichts mehr verschrieben.“
„Als Kassenpatient ist man schlecht versichert.“
„Die Kassen zahlen eh nichts mehr.“

Wir sehen das etwas differenzierter.

Unsere Praxis könnte ohne Sie – und ohne Ihre Verordnung – nicht existieren.
Auch sind die Leistungen, die gesetzlich Versicherte bei uns erhalten, nicht schlechter als die der Privatversicherten.

Ein Kniegelenk kann man nur richtig oder falsch, gut oder schlecht behandeln.
Ob privat oder gesetzlich versichert – für uns macht das keinen Unterschied in der Qualität der Behandlung.

Informationen für gesetzlich versicherte Patienten

Transparente Einblicke in Verordnungen, Behandlungszeiten und Leistungen

Sehr verehrte Patientinnen und Patienten,

Immer wieder hören wir von Patientenseite Aussagen wie:

„Als Kassenpatient bekommt man sowieso nichts mehr verschrieben.“
„Als Kassenpatient ist man schlecht versichert.“
„Die Kassen zahlen eh nichts mehr.“

Wir sehen das etwas differenzierter.

Unsere Praxis könnte ohne Sie – und ohne Ihre Verordnung – nicht existieren.
Auch sind die Leistungen, die gesetzlich Versicherte bei uns erhalten, nicht schlechter als die der Privatversicherten.

Ein Kniegelenk kann man nur richtig oder falsch, gut oder schlecht behandeln. Ob privat oder gesetzlich versichert – für uns macht das keinen Unterschied in der Qualität der Behandlung.

Wo liegt also der Unterschied?

Drei Faktoren bestimmen die Behandlungsmöglichkeiten

Der Unterschied zwischen gesetzlich und privat versicherten Patienten liegt hauptsächlich in drei Punkten:

• Zeit
• Therapieumfang
• Verordnungsmenge

1. Der Zeitfaktor: Gesetzliche Vorgaben für Behandlungszeiten

Die gesetzlichen Krankenkassen geben Mindestbehandlungszeiten vor. Für eine solche Behandlung erhält eine Physiotherapiepraxis aktuell etwa 29,63 € Erstattung.

In dieser Vergütung enthalten sind jedoch nicht nur die eigentliche Therapie, sondern auch:

• Terminplanung
• Dokumentation
• Rezeptprüfung
• Vorbereitung der Behandlungskabine
• Aufräumen nach der Behandlung
• teilweise Hilfe beim An- und Ausziehen der Patienten

All diese Tätigkeiten gehören zum Praxisalltag und werden aus diesem Betrag finanziert.

2. Therapieeinschränkungen:
Vorgaben des Heilmittelkatalogs

Während bei Privatversicherten häufig mehrere Therapieleistungen kombiniert werden können, ist dies im Heilmittelkatalog der gesetzlichen Krankenkassen stark eingeschränkt.

Zusatzleistungen wie beispielsweise:
• Fangopackungen
• Elektrotherapie

Es darf nur maximal eine Zusatzleistung verordnet werden, entweder Fango oder Elektrotherapie

Ein Rezept wie beispielsweise:
• Fangopackung
• Manuelle Therapie
• Elektrotherapie

für starke Rückenbeschwerden ist daher für gesetzlich Versicherte in dieser Kombination nicht möglich.

3. Mengenbeschränkung:
Vorgaben für die Anzahl der Behandlungen

Der Heilmittelkatalog legt außerdem fest, wie viele Behandlungen bei einer Diagnose verordnet werden dürfen. Das bedeutet: Der Arzt muss sich an diese Vorgaben halten, auch wenn manchmal mehr Therapie sinnvoll wäre.

Ein Beispiel:
Gesetzlich versicherte Patienten erhalten häufig

6 × Krankengymnastik

Privatversicherte Patienten erhalten dagegen häufig

10 × Manuelle Therapie
10 × Elektrotherapie
10 × Eisbehandlung

Bei Schwellungen zusätzlich:
10 × Manuelle Lymphdrainage

Im Anschluss kann zusätzlich eine Verordnung für Krankengymnastik an Geräten erfolgen, um Kraft, Koordination und Beweglichkeit wiederherzustellen.

Wo liegt also der Unterschied?

Drei Faktoren bestimmen die Behandlungsmöglichkeiten

Der Unterschied zwischen gesetzlich und privat versicherten Patienten liegt hauptsächlich in drei Punkten:

• Zeit
• Therapieumfang
• Verordnungsmenge

1. Der Zeitfaktor: Gesetzliche Vorgaben für Behandlungszeiten

Die gesetzlichen Krankenkassen geben Mindestbehandlungszeiten vor. Für eine solche Behandlung erhält eine Physiotherapiepraxis aktuell etwa 29,63 € Erstattung.

In dieser Vergütung enthalten sind jedoch nicht nur die eigentliche Therapie, sondern auch:

• Terminplanung
• Dokumentation
• Rezeptprüfung
• Vorbereitung der Behandlungskabine
• Aufräumen nach der Behandlung
• teilweise Hilfe beim An- und Ausziehen der Patienten

All diese Tätigkeiten gehören zum Praxisalltag und werden aus diesem Betrag finanziert.

2. Therapieeinschränkungen:
Vorgaben des Heilmittelkatalogs

Während bei Privatversicherten häufig mehrere Therapieleistungen kombiniert werden können, ist dies im Heilmittelkatalog der gesetzlichen Krankenkassen stark eingeschränkt.

Zusatzleistungen wie beispielsweise:
• Fangopackungen
• Elektrotherapie

Hier darf nur maximal eine Zusatzleistung verordnet werden, entweder Fango oder Elektrotherapie

Ein Rezept wie beispielsweise:
• Fangopackung
• Manuelle Therapie
• Elektrotherapie

für starke Rückenbeschwerden ist daher für gesetzlich Versicherte in dieser Kombination nicht möglich.

3. Mengenbeschränkung:
Vorgaben für die Anzahl der Behandlungen

Der Heilmittelkatalog legt außerdem fest, wie viele Behandlungen bei einer Diagnose verordnet werden dürfen. Das bedeutet: Der Arzt muss sich an diese Vorgaben halten, auch wenn manchmal mehr Therapie sinnvoll wäre.

Ein Beispiel:
Gesetzlich versicherte Patienten erhalten häufig

6 × Krankengymnastik

Privatversicherte Patienten erhalten dagegen häufig

10 × Manuelle Therapie
10 × Elektrotherapie
10 × Eisbehandlung

Bei Schwellungen zusätzlich:
10 × Manuelle Lymphdrainage

Im Anschluss kann zusätzlich eine Verordnung für Krankengymnastik an Geräten erfolgen, um Kraft, Koordination und Beweglichkeit wiederherzustellen.

Zusätzliche Therapien außerhalb des Heilmittelkatalogs

Individuelle Behandlungsmöglichkeiten

Darüber hinaus gibt es verschiedene zusätzliche Therapien, die nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten sind. Diese können bei Bedarf als individuelle Gesundheitsleistungen eingesetzt werden.

Zum Beispiel:

  • Kinesio-Taping
  • Matrix-Rhythmus-Therapie
  • Kletterwand

  • Fazientherapie

  • Reflexzonentherapie
  • Vibrationstraining

Zusätzliche Therapien außerhalb des Heilmittelkatalogs

Individuelle Behandlungsmöglichkeiten

Darüber hinaus gibt es verschiedene zusätzliche Therapien, die nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten sind. Diese können bei Bedarf als individuelle Gesundheitsleistungen eingesetzt werden.

Zum Beispiel:

  • Kinesio-Taping
  • Matrix-Rhythmus-Therapie
  • Kletterwand

  • Reflexzonentherapie
  • Vibrationstraining
  • Faszientherapie

Die wirtschaftliche Situation der Physiotherapie

Herausforderungen für Praxen und Patienten

Die gesetzlichen Krankenkassen passen regelmäßig die Erstattungssätze an.
Diese Anpassungen erfolgen jedoch häufig nach langen und schwierigen Verhandlungen.

Trotz einer dreijährigen Ausbildung, die häufig selbst finanziert werden muss, sowie zusätzlicher mehrjähriger Weiterbildungen, bleibt die Vergütung vieler physiotherapeutischer Leistungen vergleichsweise niedrig.

Gesetzliche Grundlage der Versorgung
Das Prinzip „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“

Im Sozialgesetzbuch V (§12 Abs.1) ist festgelegt:

Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein.
Leistungen, die über das notwendige Maß hinausgehen, können Versicherte nicht beanspruchen.

Diese Formulierung beschreibt die Grundlage der gesetzlichen Gesundheitsversorgung.

Die wirtschaftliche Situation der Physiotherapie

Herausforderungen für Praxen und Patienten

Die gesetzlichen Krankenkassen passen regelmäßig die Erstattungssätze an.
Diese Anpassungen erfolgen jedoch häufig nach langen und schwierigen Verhandlungen.

Trotz einer dreijährigen Ausbildung, die häufig selbst finanziert werden muss, sowie zusätzlicher mehrjähriger Weiterbildungen, bleibt die Vergütung vieler physiotherapeutischer Leistungen vergleichsweise niedrig.

Gesetzliche Grundlage der Versorgung
Das Prinzip „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“

Im Sozialgesetzbuch V (§12 Abs.1) ist festgelegt:

Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein.
Leistungen, die über das notwendige Maß hinausgehen, können Versicherte nicht beanspruchen.

Diese Formulierung beschreibt die Grundlage der gesetzlichen Gesundheitsversorgung.

Ein persönlicher Gedanke

Zur Qualität im Gesundheitssystem

Als Physiotherapeuten erleben wir täglich die Herausforderungen des heutigen Gesundheitssystems. Trotz einer anspruchsvollen dreijährigen Ausbildung, regelmäßiger Fortbildungen und hoher fachlicher Verantwortung bleiben die Vergütungen für physiotherapeutische Leistungen oft hinter den tatsächlichen Anforderungen zurück.

Besonders wichtig ist uns jedoch die ehrliche Kommunikation gegenüber unseren Patientinnen und Patienten: Die gesetzlichen Krankenkassen gewährleisten laut Sozialgesetzbuch eine „ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche“ Versorgung – nicht zwangsläufig die individuell optimale Behandlung. Begrenzte Behandlungszeiten und vorgegebene Rahmenbedingungen können einer umfassenden und auf das persönliche Beschwerdebild abgestimmten Therapie Grenzen setzen.

Unser Anspruch ist es dennoch, innerhalb dieser Vorgaben stets das Bestmögliche für Sie zu erreichen und Sie mit Fachkompetenz, Engagement und einem ganzheitlichen Blick auf Ihre Gesundheit zu begleiten.

Ein persönlicher Gedanke

Zur Qualität im Gesundheitssystem

Als Physiotherapeuten erleben wir täglich die Herausforderungen des heutigen Gesundheitssystems. Trotz einer anspruchsvollen dreijährigen Ausbildung, regelmäßiger Fortbildungen und hoher fachlicher Verantwortung bleiben die Vergütungen für physiotherapeutische Leistungen oft hinter den tatsächlichen Anforderungen zurück.

Besonders wichtig ist uns jedoch die ehrliche Kommunikation gegenüber unseren Patientinnen und Patienten: Die gesetzlichen Krankenkassen gewährleisten laut Sozialgesetzbuch eine „ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche“ Versorgung – nicht zwangsläufig die individuell optimale Behandlung. Begrenzte Behandlungszeiten und vorgegebene Rahmenbedingungen können einer umfassenden und auf das persönliche Beschwerdebild abgestimmten Therapie Grenzen setzen.

Unser Anspruch ist es dennoch, innerhalb dieser Vorgaben stets das Bestmögliche für Sie zu erreichen und Sie mit Fachkompetenz, Engagement und einem ganzheitlichen Blick auf Ihre Gesundheit zu begleiten.