Wissenswertes von A bis Z
Alles Wichtige für Ihren ersten Termin in unserer Praxis
Bereits vor Ihrem ersten Praxisbesuch möchten wir Ihnen die wichtigsten Informationen rund um Ihre Behandlung zur Verfügung stellen.
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zum Ablauf Ihrer Therapie, zu notwendigen Unterlagen und zu organisatorischen Themen. So können wir gemeinsam dafür sorgen, dass Ihre Behandlung entspannt und ohne Verzögerungen starten kann.
Wissenswertes von A bis Z
Alles Wichtige für Ihren ersten Termin in unserer Praxis
Bereits vor Ihrem ersten Praxisbesuch möchten wir Ihnen die wichtigsten Informationen rund um Ihre Behandlung zur Verfügung stellen.
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zum Ablauf Ihrer Therapie, zu notwendigen Unterlagen und zu organisatorischen Themen.
So können wir gemeinsam dafür sorgen, dass Ihre Behandlung entspannt und ohne Verzögerungen starten kann.
Ersttermin: Was Sie mitbringen sollten
Gut vorbereitet zu Ihrer ersten Behandlung
Bitte denken Sie daran, Ihre Versicherungskarte zum Termin mitzubringen. Ihr Rezept können Sie uns gerne bereits mindestens einen Tag im Voraus per E-Mail zusenden oder vorbeibringen, damit wir alles für Ihren ersten Termin vorbereiten können. Das Original bringen Sie dann bitte zum Termin mit.
Für Ihren ersten Termin in unserer Praxis empfehlen wir Ihnen zusätzlich:
Beim ersten Termin müssen wir – gesetzlich vorgeschrieben – einige organisatorische Dokumente ausfüllen und unterschreiben lassen. Unser Tipp: Kommen Sie bitte etwa 15 Minuten früher zu Ihrem ersten Termin, damit wir alle Formalitäten in Ruhe erledigen können.
Gerne können Sie bereits vor Ihrem ersten Termin unseren Anamnesebogen herunterladen und zuhause ausfüllen. So sparen wir wertvolle Zeit und können uns bei Ihrem Termin direkt auf Ihre Behandlung konzentrieren!
Ersttermin: Was Sie mitbringen sollten
Gut vorbereitet zu Ihrer ersten Behandlung
Bitte denken Sie daran, Ihre Versicherungskarte zum Termin mitzubringen. Ihr Rezept können Sie uns gerne bereits mindestens einen Tag im Voraus per E-Mail zusenden oder vorbeibringen, damit wir alles für Ihren ersten Termin vorbereiten können. Das Original bringen Sie dann bitte zum Termin mit.
Für Ihren ersten Termin in unserer Praxis empfehlen wir Ihnen zusätzlich:
Beim ersten Termin müssen wir – gesetzlich vorgeschrieben – einige organisatorische Dokumente ausfüllen und unterschreiben lassen. Unser Tipp: Kommen Sie bitte etwa 15 Minuten früher zu Ihrem ersten Termin, damit wir alle Formalitäten in Ruhe erledigen können.
Gerne können Sie bereits vor Ihrem ersten Termin unseren Anamnesebogen herunterladen und zuhause ausfüllen. So sparen wir wertvolle Zeit und können uns bei Ihrem Termin direkt auf Ihre Behandlung konzentrieren!
Wichtige Hinweise zum Kassenrezept
Gesetzliche Vorgaben für physiotherapeutische Verordnungen
Bei Verordnungen der gesetzlichen Krankenkassen sind wir verpflichtet, diese sehr genau auf formale Korrektheit zu prüfen. Sollte ein Rezept nicht vollständig oder korrekt ausgefüllt sein, müssen wir Sie leider bitten, dieses beim Arzt korrigieren zu lassen.
Der Grund dafür:
Die Krankenkassen übernehmen die Kosten nur bei vollständig korrekten Verordnungen. Bereits kleine Fehler können dazu führen, dass eine Behandlung nicht vergütet wird.
Diese gesetzliche Prüfpflicht bedeutet für unsere Praxis zusätzliche Verwaltungsarbeit – Zeit, die wir eigentlich lieber in Ihre Behandlung investieren würden.
Wichtige Hinweise zum Kassenrezept
Gesetzliche Vorgaben für physiotherapeutische Verordnungen
Bei Verordnungen der gesetzlichen Krankenkassen sind wir verpflichtet, diese sehr genau auf formale Korrektheit zu prüfen. Sollte ein Rezept nicht vollständig oder korrekt ausgefüllt sein, müssen wir Sie leider bitten, dieses beim Arzt korrigieren zu lassen.
Der Grund dafür:
Die Krankenkassen übernehmen die Kosten nur bei vollständig korrekten Verordnungen. Bereits kleine Fehler können dazu führen, dass eine Behandlung nicht vergütet wird.
Diese gesetzliche Prüfpflicht bedeutet für unsere Praxis zusätzliche Verwaltungsarbeit – Zeit, die wir eigentlich lieber in Ihre Behandlung investieren würden.
Unsere Tipps für einen reibungslosen Start
Rezept, Fristen und Co.
Ein besonders wichtiger Punkt bei Kassenrezepten ist die zeitliche Frist zwischen Ausstellung und Behandlungsbeginn. Nach Ablauf dieser Fristen verliert die Verordnung automatisch ihre Gültigkeit.
Gesetzliche Krankenkassen:
Zwischen Rezeptdatum und erster Behandlung dürfen maximal 28 Tage liegen.
Berufsgenossenschaften:
Hier beträgt die Frist sogar nur 14 Tage.
Damit es beim ersten Termin keine unangenehmen Überraschungen gibt: Schicken Sie uns Ihre Verordnung gerne vorab zur Prüfung zu. So können wir mögliche Fehler frühzeitig erkennen und korrigieren lassen.
Unsere Tipps für einen reibungslosen Start
Rezept, Fristen und Co.
Ein besonders wichtiger Punkt bei Kassenrezepten ist die zeitliche Frist zwischen Ausstellung und Behandlungsbeginn. Nach Ablauf dieser Fristen verliert die Verordnung automatisch ihre Gültigkeit.
| Gesetzliche Krankenkassen | Berufsgenossenschaften |
|---|---|
| Zwischen Rezeptdatum & erster Behandlung dürfen maximal 28 Tage liegen | Hier beträgt die Frist sogar nur 14 Tage. |
Damit es beim ersten Termin keine unangenehmen Überraschungen gibt: Schicken Sie uns Ihre Verordnung gerne vorab zur Prüfung zu. So können wir mögliche Fehler frühzeitig erkennen und korrigieren lassen.
Hinweise für zu Preisen & Erstattung
Alles, was Sie wissen müssen
Die Vergütung und Behandlungszeiten bei gesetzlich versicherten Patienten werden durch die Krankenkassen festgelegt.
Im Preis einer Behandlung sind neben der Therapie auch enthalten:
• Dokumentation der Behandlung
• Erstellung des Behandlungsplans
• Vorbereitung der Behandlungsräume
• Verwaltungsaufgaben
• Kontrolle der Verordnung
• Abrechnung und Rezeptgebühr
Der aktuelle Preis für eine Krankengymnastikbehandlung beträgt beispielsweise 29,63 €.
Bei Beihilfeversicherten orientieren sich die Erstattungen an den jeweiligen Beihilfesätzen.
Das Bundesministerium des Inneren geht davon aus, dass etwa 80 % der Kosten erstattet werden, während ein Eigenanteil von etwa 20 % verbleibt.
Privatpatienten empfehlen wir, sich vor Behandlungsbeginn bei ihrer Versicherung über den individuellen Erstattungssatz ihres Tarifs zu informieren.
Die Wahl Ihres Tarifes entscheidet oftmals über die Erstattung: Achtung, manchmal entscheidet man sich für einen preisgünstigen Tarif, bekommt dann aber auch nur „gesetzliches Niveau« oder Beihilfesätzte erstattet.
Unsere Preise orientieren sich an der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh) und bewegen sich bei Privatleistungen in einem moderaten Steigerungssatz von maximal 1,5.
Hinweise für zu Preisen und Erstattungen
Alles, was Sie wissen müssen
Die Vergütung und Behandlungszeiten bei gesetzlich versicherten Patienten werden durch die Krankenkassen festgelegt.
Im Preis einer Behandlung sind neben der Therapie auch enthalten:
• Dokumentation der Behandlung
• Erstellung des Behandlungsplans
• Vorbereitung der Behandlungsräume
• Verwaltungsaufgaben
• Kontrolle der Verordnung
• Abrechnung und Rezeptgebühr
Der aktuelle Preis für eine Krankengymnastikbehandlung beträgt beispielsweise 29,63 €.
Privatpatienten empfehlen wir, sich vor Behandlungsbeginn bei ihrer Versicherung über den individuellen Erstattungssatz ihres Tarifs zu informieren.
Die Wahl Ihres Tarifes entscheidet oftmals über die Erstattung: Achtung, manchmal entscheidet man sich für einen preisgünstigen Tarif, bekommt dann aber auch nur „gesetzliches Niveau« oder Beihilfesätzte erstattet.
Unsere Preise orientieren sich an der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh) und bewegen sich bei Privatleistungen in einem moderaten Steigerungssatz von maximal 1,5.