Unser Therapiespektrum
Das Beste für Ihre Gesundheit
Gemeinsam mit unseren fachkompetenten Therapeutinnen und Therapeuten entwickeln wir individuelle Lösungen für Ihre Gesundheit.
Unsere therapeutische Arbeit ist geprägt von Erfahrung, Präzision und einem ganzheitlichen Blick auf Ihre Beschwerden. Jeder Mensch ist einzigartig – deshalb erstellen wir maßgeschneiderte Therapieprogramme, die exakt auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sind.
Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick über unsere Behandlungsmöglichkeiten.
Unsere Schwerpunkte
Entsprechend den Vorgaben der gesetzlichen Krankenkassen
Bitte beachten Sie:
Zulassung bei allen gesetzlichen Krankenkassen: Behandlungen erfolgen ausschließlich nach ärztlicher Verordnung.
Unsere Schwerpunkte
Entsprechend den Vorgaben der gesetzlichen Krankenkassen
Bitte beachten Sie:
Zulassung bei allen gesetzlichen Krankenkassen: Behandlungen erfolgen ausschließlich nach ärztlicher Verordnung.
Unsere individuellen Leistungen
(keine Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen)
Neben den klassischen physiotherapeutischen Behandlungen bieten wir Ihnen ergänzende, individuell wählbare Therapieleistungen an. Diese Methoden ermöglichen uns, noch gezielter auf Ihre persönlichen Beschwerden und Bedürfnisse einzugehen.
Unsere individuellen Leistungen verstehen sich als sinnvolle Erweiterung der regulären Therapie – für mehr Beweglichkeit, nachhaltige Schmerzreduktion und ganzheitliches Wohlbefinden.
• Osteopathie
Weitere Informationen unter: www.osteopathie-germering.de
• Fußreflexzonentherapie
• Kinesio-Taping
• Board 3000 (Vibrationstraining)
• Matrix-Rhythmus-Therapie
Wichtige Informationen zur Heilmittelverordnung
In den letzten Jahren sind die Vorgaben der gesetzlichen Krankenkassen deutlich strenger geworden. Der Heilmittelkatalog wird von Prüfzentren sehr exakt ausgelegt.
Das bedeutet:
Wir sind verpflichtet, uns bei der Durchführung Ihrer ärztlichen Verordnung exakt an die vorgeschriebene Therapieform zu halten. Auch wenn wir fachlich weitere Behandlungsmethoden beherrschen, dürfen wir diese im Rahmen einer gesetzlichen Heilmittelverordnung nicht anwenden, sofern sie nicht ausdrücklich verordnet wurden.
Beispiele:
• Massage statt verordneter aktiver Krankengymnastik
• Osteopathie statt Krankengymnastik
• Fango statt verordneter Heißluft
Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis.