Zwei Beispiele für Erstattungslisten einer privaten Vollversicherung, die uns freundlicherweise von Patienten zur Verfügung gestellt wurden und Grundlage für unsere Preisgestaltung sind.
Wir wollen damit dokumentieren, dass wir unsere Preise nicht "aus der Luft gegriffen" haben, oder gar, wie einige Versicherer unseren Patienten glauben machen wollen, eine unangemessene Vergütung verlangen würden.
Die Liste der DKV datiert aus dem Jahre 2015. . Sie bestehen für eine "Voll-Versicherungspolice", einem sog. Bestmed-Tarif.
Niedrigere Erstattungen resultieren meist aus einem Versicherungsvertrag, der einen niedrigeren monatlichen Beitrag als Grundlage hat, oder aber dass Versicherungen, aus welchen Gründen auch immer, die Leistungen im Heilmittelbereich von sich aus beschränken.
Beides kann aber keine Grundlage über die Diskussion unserer Preisgestaltung sein, die einerseits absolut ortsüblich ist, andererseits seit mehreren Jahren stabil auf dem heutigen Niveau verweilt.
Bei Erstattungsproblemen verweisen wir gerne auf die Seite www.privatpreise.de.
.......gerne können Sie die Dateien herunterladen und bei Ihrer Versicherung als Diskussionsgrundlage verwenden.
Besonders stolz sind wir natürlich auf unser 30-jähriges Praxisjubiläum